Informationsveranstaltung zum Bundesteilhabegesetz

Bundes Teil Habe Gesetz (BTHG) & Wohn Betreuungs Vertrags Gesetz (WBVG)

 


Ab dem 01.01.2020 werden endgültig die Versorgungsleistungen getrennt voneinander geleistet. Das bedeutet, dass die bisherigen Komplexleistungen separiert werden, und alle Leistungen getrennt beantragt werden müssen. In 2019 müssen also noch der Grundsicherungsantrag gestellt werden, der unter anderem eine Kopie des Mietvertrages beinhaltet, den sie mit dem Leistungsträger der momentanen Wohnstätte verhandelt haben. Ebenso müssen mit dem LWL die Betreuungsleistungen vereinbart werden. Dies und viele Fragen mehr, wollen wir gemeinsam mit ihnen in einzelnen Veranstaltungen besprechen und klären. Anfangen wollen wir mit dem Bundes Teil Habe Gesetz (BTHG) und dem Wohn Betreuungs Vertrags Gesetz (WBVG).
Da Sie die Anträge stellen müssen möchten wir ihnen gerne helfen und so viele Unklarheiten wie möglich beseitigen.
Hierzu wird es zwei Veranstaltungen geben zu denen sie herzlichst eingeladen sind, sodass sie all ihre Fragen ansprechen und klären können. Die erste findet am 03.09.2019 um 18 Uhr in der Antoniuskirche auf der Antoniusstraße 10 in 45663 Recklinghausen statt. Zum zweiten Termin laden wir am 10.09.2019, ebenfalls um 18 Uhr ins Wewole-Forum auf der Bahnhofstraße 7 in 44623 Herne ein.